Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2024
I. (Die Grundrechte)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Weitere Vorschriften um Art 5 GG
- GG - Inhaltsverzeichnis
- Präambel GG
- Art 1 GG - Menschenwürde
- Art 2 GG - Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Art 3 GG - Gleichheit vor dem Gesetz
- Art 4 GG - Religions-, Gewissens-, Glaubensfreiheit, Bekenntnisfreiheit
- Art 5 GG - Meinungsfreiheit
- Art 6 GG - Ehe und Familie
- Art 7 GG - Schulwesen
- Art 8 GG - Versammlungsfreiheit
- Art 9 GG - Bildung von Vereinen und Gesellschaften
- Art 10 GG - Brief, Fernmelde- und Postgeheimnis
Erwähnungen von Art 5 GG in anderen Vorschriften
Folgende Vorschriften verweisen auf Art 5 GG:
- Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2015 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGBes 2015-11-24)
- A.
- Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (EinbTestV)
- Anlage 2 Rahmencurriculum für den Einbürgerungskurs
- Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG)
- § 1 Erfasste Unternehmen
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
- Erster Teil (Geltungsbereich)
- § 1 Erfaßte Unternehmen
- Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (LobbyRG)
- § 2 Registrierungspflicht
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- 1. Kapitel (Aufgaben der Hochschulen)
- 1. Abschnitt (Allgemeine Bestimmungen)
- § 4 Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre undStudium
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Art 17a
- Art 18
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)
- Teil 3 (Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
- Kapitel 2 (Mitbestimmung kraft Gesetzes)
- § 28 Tendenzunternehmen
- Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCEBG)
- Teil 2 (Beteiligung der Arbeitnehmer in einer EuropäischenGenossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oderdurch Umwandlung gegründet wird)
- Kapitel 5 (Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes)
- Abschnitt 3 (Tendenzschutz)
- § 39 Tendenzunternehmen
- Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)
- Teil 3 (Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE)
- Kapitel 2 (Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes)
- Abschnitt 3 (Tendenzschutz)
- § 39 Tendenzunternehmen
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
- Achter Abschnitt (Ermittlungsmaßnahmen)
- § 97 Beschlagnahmeverbot
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Fünfter Teil (Besondere Vorschriften füreinzelne Betriebsarten)
- Dritter Abschnitt (Tendenzbetriebe undReligionsgemeinschaften)
- § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
News im Umkreis zu Art 5 GG
Nennung von Klarnamen in Bewertungsportalen: Ist das zulässig?... Hiervon ist beispielsweise auf einem Ärzteportal auszugehen, wenn der bewertete Arzt die angebliche Behandlung gar nicht vorgenommen hat oder ein in einem Onlineshop gekaufter Artikel den behaupteten Fehler gar nicht gehabt hat. Darüber hinaus ist auch bei sogenannten Werturteilen Äußerungen untersagt, die Schmähkritik enthalten. Diese wird ...Kann man Fleischessen gesetzlich verbieten?... gegen spezielle Freiheitsrechte?Der Gesetzgeber muss zunächst einmal beachten, dass ein Eingriff in spezielle Freiheitsrechte im Grundgesetz wie die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG nur unter engen Voraussetzungen erlaubt sind. An dem ...EU-Urheberrechtsreform-Uploadfilter... Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission rechnen.Haftung der Plattformbetreiber für Urheberrechtsverletzungen DritterFür Betreiber von Plattformen ist dabei besonders die Bestimmung von Art. 17 dieser Richtlinie von Bedeutung (während des Gesetzgebungsverfahrens handelte es sich um Artikel 13). In dieser Vorschrift geht es ...Ukraine Invasion – Dürfen Mieter Peace-Fahne aufhängen?... stellte das Gericht klar, dass hierin nach seiner Auffassung eine vertragsgemäße Nutzung liegt. Dies ergab sich für die Richter aus der Abwägung des Grundrechtes des Vermieters aus Art. 14 GG mit dem Grundrecht des Mieters auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Dass das Recht auf Meinungsfreiheit überwiegt, ergibt sich zunächst einmal daraus, ...BGH: Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter PersonenKläger sind Prinz und Prinzessin von Hannover. Beklagte sind verschiedene Presseverlage. Die beklagten Verlage haben in mehreren von ihnen verlegten Zeitschriften verschiedene Artikel über die Klägerin und ihren Ehemann veröffentlicht, die u. a. mit Aufnahmen dieser beiden Personen bebildert waren. Die Fotografien sind sämtlich während ...Kommentar bei facebook darf als sogenannte Hassrede gelöscht werden... der Gemeinschaftsstandards unzulässig ist. Der Kommentar geht über eine bloße Kritik und Diskussion der Einwanderungsgesetze hinaus. Aus dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5 GG, ergibt sich nichts anderes. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Eingriffe und entfalten zwischen Privaten, also hier zwischen dem ...Kündigung eines NPD-Mitglieds im öffentlichen Dienst rechtmäßig... oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfaltet ein Arbeitnehmer - und sei es nur außerdienstlich Aktivitäten dieser Art, kann dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch dann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar ist.In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite ...A.C.A.B.- Aufschrift bei einem Fußballspiel – strafbar?... verankert ist das hohe Gut auf freie Meinungsäußerung. Könnte eine Beleidigung wie „all cops are bastards“ nicht also von der Meinungsfreiheit nach Art.5 GG geschützt sein? In diesem Fall nicht. Eine Meinungsäußerung, auch wenn sie verunglimpfend erscheinen mag, muss immer einen sachlichen Bezug ...Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten zulässig... ist jedenfalls unbegründet. Zwar greift die Berichterstattung über eine Straftat und deren Umstände zwangsläufig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschwerdeführers (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Die Freiheit, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem ...Meinungsfreiheit darf durch Jugendschutz nicht automatisch ausgehebelt werdenKarlsruhe. Die Meinungsfreiheit darf nicht durch den allgemeinen Vorwurf der Veröffentlichung fremdenfeindlicher, für Minderjährige schädlicher Äußerungen eingeschränkt werden. Wenn eine Landesmedienanstalt einen NPD-Landesverband verpflichtet, wegen hetzerischer Äußerungen auf seinem Facebook-Profil einen Jugendschutzbeauftragten zu ernennen, ...EGMR weist Beschwerde der Tierschutzorganisation PETA abStraßburg. Werden auf Plakaten Fotos von KZ-Insassen mit Fotos einer Massentierhaltung miteinander verglichen, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Ein Verbot einer solchen Plakataktion verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag, 8. November 2012, verkündeten ...Die Meinungsfreiheit: Das sollten Sie über freie Meinungsäußerung wissenDie Meinungsfreiheit, ein Grundrecht, das untrennbar mit dem Äußerungsrecht verbunden ist, stellt ein zentrales Element einer demokratischen Gesellschaft dar. Die Möglichkeit, seine Gedanken und Meinungen offen und frei zu äußern, ist von unschätzbarem Wert. Doch wie weit reicht dieses Recht? Welche Einschränkungen gibt es? In diesem Artikel ...
Forenposts passend zu Art 5 GG
Pauschale Briefe der HausverwaltungWäre es überhaupt rechtlich möglich,pauschal alle Mieter mit solchen Rundschreiben zu beheligen?Auch für eine Hausverwaltung gilt Art. 5 GG.Pflichtteil Erbe Vaterlässt deine Kommentare jetztArt. 5 GGDarf ein Mieter einem potentiellen Nachmieter bei Besichtigung die aktuelle Miethöhe verraten?Und das leitet sich woraus ab?Art 5 GGVorhänge AUSSEN an Fenster anbringen erlaubt? - SonnenschutzEinfach eine politische Botschaft darauf schreiben. Art. 5 GG erledigt den Rest.Wenn Schweine Flügel hätten, bräuchten Bullen keine Hubschrauber - Beleidigung???... als Schranke des Grundrechts...Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Meinungsäußerungsfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre beginnen. Deshalb ist eine (strafbare)Beleidigung niemals von Art. 5 GG gedeckt. Allerdings ist bereits bei der Auslegung der Strafnorm Art. 5 GG zu ...Frage- Diskussions- Meinungsseite löscht Post. Ist das nicht gegen Meinungsfreiheit?Art. 10 EMRK (sowie Art. 5 GG) sind ggf. über eine mittelbare Drittwirkung bzw. über Generalklauseln (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB) beachtlich.Rechtsgrundlage für Waffenlieferungen in die UkraineUnd wenn jetzt jemand eine Verschwörung ewiger Römer unterstellt?Verweise ich auf Art. 5 GG.Mitarbeiter maßregelt Vorgesetzten1. ja Art 5 GG2. Nein.3. ja. Art 5 GGAbizeitung - PressefreiheitIch habe da im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz Bedenken. Nach der grundgesetzlichen Definition ist Presse im Sinne des Art. 5 GG doch nur ein periodisch erscheinendes Druckwerk.Wo definiert denn das Grundgesetz die Presse?Die Landespressegesetze beziehen sich jedenfalls eindeutig nicht nur auf periodische Druckwerke, sondern auch ...Macht sich ein Moderator durch Zensur strafbar ?Meiner Meinung nach regelt Art. 5 GG (2) ganz präzise wann zensiert werden darf.Daraus folgere ich dass wer immer im deutschen Rechtsraum eine öffentliche Diskussionsplattform betreibt den Art. 5 GG nicht durch eigene Regeln oder gar Willkür ausser Kraft setzten darf.Öffentliche Diskussionsplattformen sind jedoch auch keine rechtsfreien ...Corona PanikmacherKeine.Art 5 GG.Frage zum Thema MeinungsfreiheitOkay.Warum platzierst Du das Topic dann ins Strafrecht-Unterforum?Weil die Frage darum geht, ob diese Äußerung strafbar sein könnte... :whistle:(Das kann sie nicht, wenn sie durch Art.5 GG gedeckt ist, das könnte sie aber rein theoretisch durchaus, wenn sie nicht durch Art.5 GG gedeckt wäre.)
Entscheidungen zu Art 5 GG
VG-GIESSEN, 5 E 248/071. Vorlagebeschluss W-Besoldung: Zur Vereinbarkeit des § 32 BBesG i. V. m. BBesO W mit Artikel 33 Abs. 5 GG (Alimentationsprinzip).2. Bei der Frage, ob die W-Besoldung mit dem Alimentationsprinzip des Artikel 33 Abs. 5 GG vereinbar ist, kommt es allein auf das als Mindestbezug bezeichnete Grundgehalt der Besoldungsgruppen W 2 und W ...VG-DUESSELDORF, 13 K 495/14Die Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte verstößt weder gegen Art. 33 Absatz 5 GG noch gegen Art. 3 Absatz 1 GG.Der Kläger hat keinen Anspruch auf Beihilfegewährung analog zur Bundesbeihilfeverordnung.BVERFG, 2 BvF 3/02Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung verstößt gegen die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtenden Grundsätze der Hauptberuflichkeit und der amtsangemessenen Alimentation.VG-KARLSRUHE, 2 K 1376/14§ 23 Abs. 1 LBesG in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar.